Sonntag, 01. September 2019

Schultüte aus den 1980er Jahren

Es ist bald soweit: Der Schulstart steht vor der Tür. Im Mai dieses Jahres begleiteten wir mit dem Objekt des Monats die neuen ABC-Schützen bei ihrer Suche nach dem passenden Schulranzen und befassten uns mit dessen Geschichte. Am 11.09.2019 beginnt nun also für die Erstklässler „der Ernst des Lebens“. Da kommt auch ein weiterer Gegenstand zum Einsatz, heißbegehrt und mit Stolz getragen: die geliebte Schultüte bzw. Zuckertüte.
Schultüte, die wie ein Elefant aussieht
Schultüten wurden schon den 1980er Jahren mitunter sehr kreativ gestaltet

Die hier ausgestellte Schultüte stammt aus den 1980er Jahren und steht für eine lange Tradition in Deutschland. Bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts sind für Sachsen und Thüringen „Zuckertüten“ belegt (1817 in Jena und 1820 in Dresden). Wie genau es dazu kommt, ist unbekannt. Zu Beginn sind es einfache Papiertüten, in denen sich verschiedene Süßigkeiten befinden. Es wird angenommen, dass die Eltern ihren Kindern die Angst vor dem „Ernst des Lebens“ nehmen und ihnen mit der Zuckertüte den Start in diesen Lebensabschnitt „versüßen“ möchten. Ab 1910 verbreitet sich die Schultüte vereinzelt über ganz Deutschland. Damals wie heute gibt es verschiedene Motive und Varianten der begehrten Tüten. Egal ob von den Eltern selbstgebastelt oder im Laden gekauft (die erste Zuckertüten-Fabrik wird 1894 in Ehrenfriedersdorf/ Sachsen von Carl August Nestler gegründet), heute bekommt jeder Erstklässler eine Tüte.

Das Objekt des Monats zeigt jedoch nicht nur eine lange Tradition, sondern steht auch für den Beginn der Grundschule – deren Jubiläum wir dieses Jahr übrigens feiern können: Genau vor 100 Jahren, nach dem Ende des 1. Weltkrieges und dem Untergang des Kaiserreiches, befassen sich die Regierenden der Weimarer Republik mit der Neustrukturierung des Schulsystems. So kommt es mit der „Weimarer Reichsverfassung“ vom 11.08.1919 und nach zähen Verhandlungen zur Einführung der allgemeinen Schulpflicht (Art. 145), der Abschaffung von sogenannten „Vorschulen“ (Privatschulen für wohlhabendere Schichten, die als Vorbereitung für das Gymnasien gelten) bzw. ihrer Gründung nur unter bestimmten Voraussetzungen, und der Einführung der Grundschulen (Art. 146). Diese wird nochmals am 28.04.1920 mit der Verabschiedung des „Grundschulgesetzes“ durch die Nationalversammlung gefestigt.

Mit der Grundschule sollen Kindern der verschiedenen Gesellschaftsklassen die gleichen Bildungsmöglichkeiten geschaffen werden. In einer Grundschule sitzen sowohl Kinder aus wohlhabenden  Kreisen als auch solche aus ärmeren Verhältnissen – das soll den Zusammenhalt innerhalb der Gesellschaft festigen und das Vertrauen in die Demokratie ausbauen. Die Dauer wird auf vier Schuljahre festgesetzt. In Württemberg wird die Grundschule zu Beginn in die beiden Konfessionen geteilt – im Gegensatz zu Baden, wo Grundschulen „simultan“ sind, katholische und evangelische Kinder also eine gemeinsame Schule besuchen.

Pascal Koths (wissenschaftl. Volontär)