Donnerstag, 01. April 2021

Einschulung an Ostern

Heutzutage beginnt die Schule in ganz Deutschland nach den Sommerferien - das war aber nicht immer so. Viele erinnern sich noch daran, dass bis 1966 in fast allen westdeutschen Bundesländern an Ostern eingeschult wurde.
Osterei aus Pappe und Teller mit Ostermotiv

Die Objekte des Monats März stehen deshalb beispielhaft für Einschulungsgeschenke zu Ostern. Befüllbare Ostereier aus Pappe sind häufig auch auf früheren Einschulungsfotos zu sehen.

Lange gibt es keine einheitlichen Regeln für den Anfang und das Ende eines Schuljahres. In vielen deutschen Gegenden werden die Kinder zum Gregoriusfest in die Schule aufgenommen. Das Fest wird seit dem Mittelalter zu Ehren Papst Gregor I. (um 540 bis 604) am 12. März als Schul- und Kinderfest gefeiert. Lehrer und Schulkinder holen dann in einem feierlichen Umzug die SchulanfängerInnen ab und begleiten sie zur Schule. Das Gregoriusfest verschwindet aber in den meisten Orten im 19. Jahrhundert. Die Tradition, das Schuljahr im Frühjahr beginnen zu lassen, bleibt aber vielerorts.

Mit Matrosenkragen Ostern in die Schule
Im deutschen Kaiserreich (1871 bis 1918) und in der Weimarer Republik (1918 bis 1933) ist der Beginn des Schuljahres unterschiedlich geregelt. In den meisten Gegenden wird zu Ostern eingeschult, in einigen im Herbst.

1941 wird für das gesamte Deutsche Reich der Schulbeginn auf den 1. September festgelegt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wird er wieder auf Ostern verschoben. Bayern bleibt als einziges westdeutsches Bundesland bei einem Schulanfang im Herbst. In fast allen anderen europäischen Ländern, auch in der DDR, beginnen die Schuljahre nach den Sommerferien.

Die Nationalsozialisten schulen im Herbst ein
In den 1960er Jahren gibt es Bestrebungen, das deutsche Schulsystem zu vereinheitlichen und stärker den anderen europäischen Ländern anzupassen. Im Hamburger Abkommen der Kultusministerkonferenz von Oktober 1964 werden deswegen einheitliche Regeln für alle Bundesländer festgelegt. Es gibt nun verbindliche Vorgaben wie ein einheitliches Einschulungsalter, die Festlegung der Schulpflicht auf neun Jahre und den bundesweiten Schulbeginn am 1. August. 1967 soll das erste Mal im August eingeschult werden.

Damit der Übergang geschafft werden kann, müssen zwei Schuljahre in eineinhalb Jahren absolviert werden. In den meisten Bundesländern, auch in Baden-Württemberg, werden deswegen zwei Kurzschuljahre, vom 1. April bis zum 30. November 1966 und vom 1. Dezember bis zum 31. Juli 1967, eingeführt. Als Folge der Umstellung verkürzt sich für fast alle SchülerInnen die Schulzeit um acht Monate.

Viele LehrerInnen und Eltern sind verunsichert über diesen Wechsel. Sie haben Sorge, dass in den Kurzschuljahren nicht alle Kinder mitkommen, und befürchten eine Leistungsminderung. Auch SchülerInnen üben Kritik an der Kürzung der Schulzeit. Im Schleswig-Holsteinischen Itzehoe streiken beispielsweise im April 1966 etwa 600 SchülerInnen gegen die Kürzung.

Karin Oelfke, wissenschaftl. Volontärin

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